Institutionelles Schutzkonzept

Unser institutionelles Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine           § 8a-Vereinbarung besteht mit dem zuständigen Jugendamt am Trägersitz in Münster. Unsere Fachberatung ist regelmäßig vor Ort und sichert durch den direkten Kontakt am Lebensort das Kindeswohl kontinuierlich. Zudem holen wir von allen Personen ab 17 Jahren sowie von den Familien und dem erweiterten Umfeld ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ein.
Bei Bedarf können zwei Kinderschutzfachkräfte aus dem Team der Kinder- und Jugendhilfe freiStil als Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche sowie im Rahmen einer § 8a SGB VIII-Einschätzung hinzugezogen werden.

Information bei Aufnahme

Um die beiden Bereiche Partizipation und  Kinderschutz zu verdeutlichen, werden bei Aufnahme grundsätzlich alle jungen Menschen vom Träger angeschrieben und über die Möglichkeit einer Beschwerde informiert. Mit diesem Schreiben werden alle relevanten Telefonnummern weitergegeben.

Kontaktmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Unsere Fachberatung ist monatlich vor Ort, spricht mit den Kindern und Jugendlichen und bietet zugleich Beratung für die Projektstellen. Damit wird sichergestellt, dass Rückmeldungen ernst genommen und zeitnah bearbeitet werden. Weiterhin haben die Kinder und Jugendlichen jederzeit die Möglichkeit, ein Telefon zu nutzen, um Vormund, Sorgeberechtigte oder Fachberatung anzurufen. Ältere Jugendliche verfügen alters- und entwicklungsentsprechend häufig über ein eigenes Handy, das zu abgesprochenen Zeiten zur Verfügung steht. Außerdem bietet das Team der Fachberater_innen von Projekt freiRaum eine 24-stündige Rufbereitschaft auch am Wochenende zur weiteren Unterstützung an.

Ein Kind und eine erwachsene Person klatschen sich in einer glücklichen Atmosphäre ab.
Eine Frau telefoniert während sie im Wohnzimmer an einem Tisch mit Laptop sitzt. Ein Junge und ein Mädchen beobachten sie dabei neugierig.

Weitergabe relevanter Kontaktdaten

Die Telefonnummern der Fachberatung des Trägers sowie der Kinderschutzfachkraft werden sowohl an die Jugendlichen als auch an deren Sorgeberechtigte per Brief versandt. Auf diese Weise sind die Kontaktmöglichkeiten transparent und jederzeit zugänglich.