Time-Out-Maßnahmen nach § 35 SGB VIII
Unsere Time-Out-Maßnahmen bieten Jugendlichen und jungen Volljährigen die Möglichkeit, sich in einer akuten Krisen- oder Überforderungssituation räumlich und emotional vom bisherigen Umfeld zu distanzieren. Diese individuell konzipierten Hilfen werden als temporäre, intensivpädagogische Settings nach § 35 SGB VIII umgesetzt.
Intensive, zeitlich begrenzte Einzelbetreuung für Jugendliche von bis zu drei Monaten innerhalb eines stationären Settings im europäischen Ausland oder Inland. Es handelt sich um ein individualpädagogisches Angebot, welches die jungen Menschen bei der Klärung ihrer Lebensperspektive unterstützt.
Unsere Hilfen sind auch als Time-Out umsetzbar
Unsere bestehenden Hilfeangebote können je nach Bedarf und Fallkonstellation auch als Time-Out-Maßnahme angefragt und umgesetzt werden. Damit schaffen wir die Möglichkeit, bewährte Strukturen zeitlich befristet und intensivpädagogisch einzusetzen, um Jugendlichen in Krisensituationen passgenaue Unterstützung zu bieten.
Folgende Angebote stehen hierfür zur Verfügung:
- Projektstellen im europäischen Ausland
- familienanaloge Settings mit individueller 1:1-Betreuung und klaren pädagogischen Strukturen, ideal für räumliche Distanz, Alltagsintegration und Stabilisierung.
- Einzelbetreuung im Inland:
stationäre Settings im 1:1- oder 2:1-Rahmen zur Krisenintervention und Rückführungsvorbereitung. - alternative Betreuungsformen und Reiseprojekte:
pädagogisch begleitete Sonderformen, die durch Ortswechsel, Verantwortung und neue Lebensstrukturen nachhaltige Entwicklungsimpulse setzen. - Verselbstständigung und Übergangsbegleitung:
für junge Volljährige, die Unterstützung bei der Eigenverantwortung, Berufsorientierung oder Alltagsbewältigung benötigen.
Zielsetzung
Die Time-Out-Maßnahme dient der kurzzeitigen Entlastung und Stabilisierung junger Menschen, die in ihrem aktuellen Umfeld nicht mehr erreichbar oder tragfähig betreut werden können. Sie schafft Raum für Neuorientierung, fördert Motivation und ermöglicht eine anschließende, tragfähige Perspektiventwicklung.
Verfügbarkeit
Unsere Hilfsangebote, wie Reiseprojekte, Projektstellen im In- und Ausland oder intensive Einzelbetreuung, können jeweils auch als Time-Out-Maßnahmen nach § 35 SGB VIII angefragt und umgesetzt werden. Dauer, Setting und Zielvereinbarungen werden individuell mit dem belegenden Jugendamt abgestimmt.