Individuelle Betreuung in intensivpädagogischen Projektstellen nach § 33.2 SGB VIII

Standortmaßnahmen in Deutschland

Die individualpädagogischen stationären Projektstellen von Projekt freiRaum in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten in mindestens einer 1:1-Betreuung nach § 33.2 SGB VIII.

In einer intensivpädagogischen Standortmaßnahme erhält der junge Mensch die Möglichkeit, eine Auszeit von alten Mustern zu nehmen. Dabei wird immer an die individuelle und aktuelle Situation der Jugendlichen angeknüpft. Durch professionelle Unterstützung und Hilfe vor Ort kann eine Neustrukturierung des Alltags gelingen.

Ziel ist es, dass lebenspraktische Fähigkeiten und soziale Kompetenzen vermittelt werden, sodass die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen neue Zukunftsperspektiven entwickeln können.

Leben in der Projektstelle

Die Unterbringung erfolgt in einer 1:1-Betreuung innerhalb einer Projektstelle. Der junge Mensch lebt in einer Hausgemeinschaft und erfährt eine verlässliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Gemeinsam mit der Projektstelle wird der Alltag in enger Struktur gestaltet: von der Bewältigung anfallender Aufgaben bis hin zur Freizeitplanung.

Rechtliche Grundlagen

Die Maßnahmen können auf folgenden rechtlichen Grundlagen erfolgen:

  • § 33.2 SGB VIII
  • § 41 SGB VIII i. V. m. § 33.2 SGB VIII

Darüber hinaus ist eine Unterbringung auch als Time-Out-Maßnahme nach § 35 SGB VIII möglich.

Merkmale der stationären Projektstellen

  • stationäre, individualpädagogische Maßnahme im Inland mit erhöhtem Betreuungsschlüssel
  • intensive, einzelfallzentrierte Projektangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in stark problembelasteten Situationen
  • Betreuung im Rahmen einer individuellen, familiären 1:1- oder 2:1-Betreuung
  • Projektstellen werden von starken Persönlichkeiten geleitet (sowohl mit als auch ohne pädagogische Vorkenntnisse), die bereit sind, ein Kind, einen jungen Menschen bei sich aufzunehmen.

Zielgruppe

Diese Form der stationären Hilfe richtet sich an junge Menschen, die aufgrund einer akut gefährdeten oder stark problembelasteten Situation ein individuelles und intensives Betreuungsangebot benötigen.

Die Projektstellen bieten ihnen Sicherheit, Struktur und die Chance auf einen Neuanfang.

Weitere Hilfsangebote

§ 41 SGB VIII

Hilfen für junge Volljährigen

Die Hilfen richten sich immer auch an junge Volljährige. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensführung und die schrittweise Verselbstständigung. Individuell abgestimmte Angebote unterstützen dabei ebenso wie Berufsorientierung, Beschulung und die Entwicklung neuer persönlicher Perspektiven.

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Ein jugendlicher mit lässigem Outfit Blickt an einem sonnigen Sommertag entspannt in die Kamera. Neben ihm im Hintergrund sitzen ein Junge und sein Vater. Der Junge zeigt mit dem Finger auf etwas in der Ferne.
Ein Junge mit Rucksack schaut in die Kamera, im Hintergrund ist es sehr grün und ein Gebäude ist zu erkennen.
§ 35 SGB VIII

Time-Out-Maßnahme

Intensive, zeitlich begrenzte Einzelbetreuung für Jugendliche von bis zu drei Monaten innerhalb eines stationären Settings im europäischen Ausland oder Inland. Es handelt sich um ein individualpädagogisches Angebot, welches die jungen Menschen bei der Klärung ihrer Lebensperspektive unterstützt.

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Ihr Ansprechpartner

Die Abteilungsleitung der Abteilung Pädagogik lächelt zur Vorstellung in die Kamera.

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